Ich bin von einem Kleingartenverein mit der Kündigung des Pachtvertrages beauftragt. Die Gegenseite ist unbekannt verzogen. Den Ausweg bietet die öffentliche Zustellung nach § 132 III BGB iVm § 185 ff. ZPO. Die Frage ist: welche Gebühr fällt dafür an?
Einzig so halbwegs passend erscheint mir VV 3403, aber ich stolpere über "Prozess- bzs. Verfahrensbevollmächtigter". Es ist kein streitiges Verfahren, aber ich bin ja dennoch für das Zustellungs"verfahren" bevollmächtigt?
Außerdem: Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Kündigung? Ich meine ja. Zwar beschränkt sich das gerichtliche Verfahren auf die Zustellung an sich, dürfte aber zum Aufgabenbereich der Kündigungserklärung gehören.
Und zuletzt: Erstattungsfähigkeit per Kostfestsetzung? Ich meine ja, Antragsgegnerin hat die zusätzlichen Kosten veranlasst.
Das Forum ist für die Benutzer kostenlos. Der Betrieb des Burhoff RVG Forums (Forensoftware, Wartungs- und Verbesserungsarbeiten, Speicherplatz) verursacht dennoch laufende Kosten.
Wenn Sie Burhoff RVG Forum freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie eine "Spendenmöglichkeit".